Warum deine Website bis 2025 barrierefrei sein muss – und wie du jetzt handeln solltest

📅 Veröffentlicht am: 16. Juli 2025
🕒 Lesezeit: ca. 4 Minuten

💡 Was du über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wissen musst

Ab Juni 2025 tritt in Deutschland das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft. Es verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote – insbesondere Websites und Onlineshops – barrierefrei zu gestalten. Das betrifft nicht nur Behörden, sondern auch private Anbieter, insbesondere im Handel und Dienstleistungsbereich.

Kurz gesagt: Deine Website muss für alle Menschen zugänglich sein – auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen.

🛑 Wer ist betroffen?

Du bist betroffen, wenn du z. B.:

  • Produkte oder Dienstleistungen online anbietest (auch kleine Webshops!)

  • Ein Buchungssystem oder Kontaktformulare verwendest

  • PDF-Downloads oder andere wichtige Infos online bereitstellst

Das gilt auch für viele lokale Betriebe in Bad Kreuznach – vom Friseur bis zum Steuerberater.


🔍 Was bedeutet barrierefrei konkret?

Eine barrierefreie Website bedeutet u. a.:

  • Texte sind verständlich formuliert

  • Farben und Kontraste sind gut lesbar

  • Bedienung mit Tastatur statt Maus ist möglich

  • Screenreader-Unterstützung ist gewährleistet

  • Alternativtexte für Bilder sind vorhanden


✅ Was solltest du jetzt tun?

Wir empfehlen dir, deine Website jetzt zu prüfen – denn spätere Anpassungen sind oft aufwändiger.

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📍 Fazit

Barrierefreiheit ist kein „Extra“ mehr – sondern gesetzlich verpflichtend. Gleichzeitig ist sie ein Qualitätsmerkmal, das deine Reichweite und dein Ranking bei Google verbessert.