Über das Projekt
Bei der Kreishandwerkerschaft Rhein-Nahe-Hunsrück handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die auf den Grundlagen der §§ 86 ff Handwerksordnung errichtet wurde.
Die Kreishandwerkerschaft ist dem Bezirk der Handwerkskammer Koblenz zugeordnet. Sie wird nach außen durch zwei ehrenamtliche Kreishandwerksmeister sowie einer hauptamtlich angestellten Geschäftsführung vertreten.
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